Allgemeines

 

Abrechnung der Physiotherapie

Unsere Physiotherapeuten/innen stellen via der Ärztekasse Ihre Leistungen direkt der Krankenkasse/Unfallversicherung in Rechnung. Die Physiotherapie ist ein Bestandteil der Grundversicherung KVG. Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der Grundversicherung KVG übernommen.

Auch Selbstzahler sind willkommen.

 

Abrechnung der Komplementärmedizin

Unsere Therapeuten/innen, welche Methoden der Komplementärmedizin anbieten, sind ASCA, EMR und Visana anerkannt und stellen Ihre Leistungen über die Ärztekasse Ihnen in Rechnung. Senden Sie bitte den Rückforderungsbeleg an Ihre Zusatzversicherung.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Zusatzversicherung.

Auch Selbstzahler sind willkommen.

 

Domizilbehandlung

Wenn Ihr momentaner Gesundheitszustand, starke Bewegungseinschränkungen oder bauliche Hindernisse Sie daran hindern in die nächste Physiotherapie-Praxis zu gelangen, behandeln unsere Physiotherapeuten/innen Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause.

Diese Zusatzleistung muss vom Arzt explizit auf der Physiotherapieverordnung vermerkt werden.

 

Termine

Wir bitten Sie pünktlich zu Ihren Terminen in der Praxis zu erscheinen und beim ersten Termin Ihre Krankenkassenkarte, sowie gegebenenfalls die ärztliche Physiotherapieverordnung mitzunehmen.

Die physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel bis zu 25 Minuten, aufwändige Therapien und manuelle Lymphdrainage bis zu 45 Minuten.

Können Sie Ihre Behandlung nicht wahrnehmen, bitten wir Sie Ihren Termin 24 Stunden bzw. einen Arbeitstag vorher abzusagen.